Die rechtlichen Grundlagen der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind
- § 4a SchG
- Ganztagsgrundschulverordnung
- GTVO
- Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen
- §
22 i.V.m. § 30 SchG
- Verwaltungsvorschrift
für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift
Schulbauförderung - VwV SchBau)
Übersicht über das Ganztagsschulprogramm des Landes
Informationen zur Schulverpflegung erhalten Sie bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg unter www.dge-bw.de und beim Landeszentrum für
Ernährung
Informationen zu kommunalen Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte) finden Sie hier .
Materialien
Erklärfilm „Die Ganztagsgrundschule“ in
Baden-Württemberg
Flyer Gantagsschule und flexible Betreuungsangebote in Baden-Württemberg