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Ganztagsschule
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Informationen
Rechtliche Grundlage der Ganztagsgrundschulen sowie der Grundstufen der Förderschulen ist § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung, die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, finden Sie hier.
Informationen zur Schulverpflegung erhalten Sie bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg unter www.dge-bw.de und www.schulverpflegung-bw.de